Stornierungsbedingungen

Grundsätzlich ist es nicht möglich, den Vertrag zwischen Vermieter und Mieter nach dessen Abschluss zu ändern, es sei denn, dies wird schriftlich vereinbart, wie in Artikel 2 Absatz 2 erwähnt.

Die Annullierung der Reservierung durch den Mieter muss schriftlich erfolgen.

Erfolgt die Stornierung mehr als 8 Wochen vor Beginn des Reservierungszeitraums, wird der gesamte bereits bezahlte Rechnungsbetrag zurückerstattet, abzüglich 20 € Verwaltungskosten.

Erfolgt die Stornierung innerhalb von 8 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraums, werden 50 % des bereits bezahlten Rechnungsbetrags zurückerstattet, es sei denn, Absatz 5 oder 6 dieses Artikels findet Anwendung.

Erfolgt die Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraums, werden 25 % des bereits bezahlten Rechnungsbetrags zurückerstattet, es sei denn, Absatz 6 dieses Artikels findet Anwendung.

Erfolgt die Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraums, wird der bereits bezahlte Rechnungsbetrag nicht zurückerstattet.

Der Vermieter hat jederzeit das Recht, eine Reservierung aus zwingenden Gründen zu stornieren. Dies gilt auch, wenn die betreffende(n) Ferienwohnung(en) nicht mehr zur Vermietung geeignet oder verfügbar sind.

Im Falle einer Stornierung seitens des Vermieters wird ein bereits bezahlter Rechnungsbetrag in voller Höhe zurückerstattet.